Tierschutzkonformität der im TV angewandten Trainingsmethoden
Jeder kennt es, oder sollte es kennen: Das Tierschutzgesetz.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem „Verbot der Tierquälerei“ in Bezug auf Hundetraining.
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Schmerzen: etwas tut körperlich oder seelisch weh
Leiden: körperliche oder seelische starke Beeinträchtigung; Schmerzen ertragen müssen; durch etwas Schaden nehmen
Schaden: körperliche, gesundheitliche Beeinträchtigung
Angst und Furcht: Emotionen, die bei einer Bedrohung (oder der bloßen Vorstellung davon) auftreten
Ausdrücklich verbietet das Tierschutzgesetz Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder und elektrisierende (Teletakt-Halsbänder) oder chemische Dressurgeräte (z.B. Zitronensäure).
Außerdem werden technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verboten, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen.
Derartige Geräte und Hilfsmittel gibt es viele: Rütteldosen, Wurfdiscs, Wurfketten, Wasserspritzen und Anti-Bell Halsbänder sind nur einige wenige Beispiele dafür. All diese Gegenstände werden benutzt, um ein unerwünschtes Verhalten durch einen Schreckreiz, also einen Strafreiz, zu unterbrechen. Aber auch grobes Stupsen, Schnauzengriff oder am Nackenfell schütteln gehören dazu.
Schreck: heftige Gemütserschütterung, die meistens durch das plötzliche Erkennen einer (vermeintlichen) Gefahr ausgelöst wird
Leider werden nach wie vor etliche Hilfsmittel toleriert, obwohl sie genauso in die oben genannte Kategorie fallen: Würgehalsband und Kettenhalsband etwa werden akzeptiert, solange sie einen Zugstopp haben. Warum dies der Fall ist, ist nicht klar, denn auch mit Zugstopp fügen solche Halsbänder Hunden Schmerzen zu. In weiterer Folge oder gekoppelt mit der Verwendung von Strafreizen (Leinenruck) kann es zu – oft sogar bleibenden – Schäden kommen.
Gerechtfertigt sind aversive Trainingsmethoden übrigens nie, denn neueste wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen, dass man Verhalten auch mit Training, basierend auf positiver Verstärkung, ändern kann. Somit gibt es trainingstechnisch keine Rechtfertigung mehr, einem Tier etwas über Härte, Strafreize, Schmerzen, Angst oder Schreck beizubringen.
Aversiv: eine (starke) Ablehnung hervorrufend; bzgl. Trainingsmethoden: Methoden die auf negativen Reizen beruhen und beim Hund Angst und Schmerzen hervorrufen
- Karin
Quellen:
http://www.dogsinthecity.at/
http://www.bmg.gv.at/
http://www.spektrum.de/lexikon/
http://www.duden.de/