Prüfung für Assistenzhunde: Seit 2015 gibt es die Möglichkeit, Hunde in Österreich staatlich prüfen zu lassen!
Seit einigen Jahren gibt es in Österreich eine staatliche Prüfung für alle Assistenzhunde. Bisher gab es für die meisten Assistenzhunde keinerlei rechtliche Grundlagen und jede Ausbildungsstätte hat nach eigenem Ermessen ihre Ausbildungsstandards festgelegt. Mit Einführung dieser Prüfung soll die Qualität und Arbeit aller Hunde in Österreich gesichert werden und auch die Rechte aller Assistenzhunde wurden vereinheitlicht. Das bedeutet, dass seit der Einführung der Prüfung allen Assistenzhunden dieselben Privilegien zugesprochen werden, die bisher nur Blindenführhunde hatten.
Ein weiterer Grund für die Einführung einer einheitlichen Prüfungsordnung ist eine mögliche Beteiligung und (Mit-)Förderung der Hunde von staatlicher Seite.
Was wird geprüft?
Jeder geprüfte Hund muss verschiedene Aufgaben im Umwelt- und Sozialverhalten, des Grundgehorsams und in seinem Bereich ausgebildeten, spezifischen Fähigkeiten eines Assistenzhundes bewältigen. Für die sogenannte „Qualitätsbeurteilung“ benötigt der Hund eine umfangreiche Eignungsuntersuchung, welche teilweise vor und teilweise nach dem vollendeten 12. Lebensmonat erfolgen muss. Diese wird von uns organisiert, durchgeführt und bezahlt.
Die notwendigen veterinärmedizinischen Untersuchungen der Hunde lassen wir vor Beginn der eigentlichen Ausbildung zum Assistenzhund durchführen (siehe gesundheitliche Untersuchungen). Da diese stattfinden, bevor der Hund ein Jahr alt ist, werden sie für die Prüfung nicht offiziell anerkannt. Für uns ist diese Ersteinschätzung dennoch wichtig, um von Anfang an nur die vielversprechendsten Hunde ins Programm aufzunehmen.
Vor der Prüfung werden die Hunde ein weiteres Mal untersucht. Hier möchten wir erwähnen, dass die ATC-internen Anforderungen bezüglich der Gesundheit der Hunde, insbesondere jene des Bewegungsapparates, höher und strenger sind als jene, die für die staatliche Assistenzhundeprüfung rechtlich vorgeschrieben sind.
Geprüfte Hunde erhalten nach der „Teamprüfung“, welche gemeinsam mit dem neuen Halter abzulegen ist, eine offizielle Kenndecke sowie ein Halstuch und der Hund wird, falls vorhanden und gewünscht, in den Behindertenpass eingetragen. Ein Behindertenpass ist nötig, um den Hund als staatlich zertifizierten Assistenzhund für volljährige Personen prüfen zu lassen.
Wer wird geprüft?
Das ATC strebt die staatliche Prüfung aller ausgebildeten Assistenzhunde an und pflegt dafür eine gute Kooperation mit dem Messerli Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Jede Familie und jeder Hundehalter muss für sich selbst entscheiden, ob ihm die Prüfung und die damit einhergehenden gesetzlichen Begünstigungen wichtig sind. Wir als Ausbildungsstätte bereiten die Hunde auf die Prüfung vor, sodass dem Assistenzhundehalter im Anschluss an die Übergabe alle Möglichkeiten offenstehen. Zu dem Zeitpunkt, an dem wir die Hunde an die neuen Familien übergeben, sind alle Hunde auf die Prüfung vorbereitet bzw. haben sie bereits die Qualitätsbeurteilung absolviert, sodass jeder Assistenzhundehalter die Teambeurteilung ablegen kann, wenn er das möchte, um den offiziellen Assistenzhundestatus zu erreichen. Bei der Prüfungsvorbereitung und -durchführung sind wir natürlich jederzeit behilflich.
Gesetzlich wird ein ungeprüfter Hund weiterhin als „normaler“ Familienhund angesehen, so wie das auch bisher der Fall war. Zur Kennzeichnung tragen diese Hunde weiterhin die Kenndecken der Ausbildungsstätten und der Hundeführer kann einen Ausweis bei der Ausbildungsstelle beantragen, der zwar nicht offiziell gültig ist, jedoch die Lage sowie die Aufgaben des Hundes erklärt und im Notfall hilfreich sein kann.
Noch ein kleiner Nachsatz: Das Assistenzhundegesetz ist relativ neu und in der Bevölkerung noch nicht gut bekannt. Daher bedeutet die staatliche Prüfung zwar eine Erleichterung für Assistenzhundehalter, aber dennoch muss man im Alltag mit gewissen Problemen rechnen. Wir wünschen uns von unseren Assistenzhundehaltern, dass sie ihre Mitmenschen freundlich über ihre besonderen Hunde aufklären, auch wenn wir wissen, dass dies manchmal nervenaufreibend sein kann. Dennoch ist es wichtig, höflich zu bleiben, da viele Geschäftsbetreiber, Restaurantbesitzer oder andere Menschen, von denen wir erwarten, unsere Hunde zu dulden, einfach noch nichts über Assistenzhunde und deren spezielle Stellung wissen. Unsere Philosophie erwartet es, andere Menschen mit Respekt zu behandeln und dazu gehört auch eine freundliche Aufklärung, weshalb unsere Assistenzhunde in Bereiche dürfen, wo Hunde normalerweise nicht erlaubt sind.